München muss sich entscheiden

Ein politisch kulturelles Jammertal, das sich schwerlich überbieten lässt

oder

DIE KATZE IST AUS DEM SACK

München muss sich entscheiden:
ob sie die Stadt der Zukunft sein möchte und sein revolutionäres Erbe, die bayrische Räterepublik in ihren Mauern verteidigen möchte, oder zurückfällt in finstere Zeiten, der Stadt der „Bewegung“, deren Ausgangspunkt sie war, als zum zweiten Mal das deutsche Gross-Kapital die halbe Welt, wie München selbst, in Schutt und Asche gelegt hat.

Erneut versucht die bayrische Reaktion, die aus den Bergen kommt, die bayrische Metropole, in deren Mauern die geballte Kriegsindustrie der Siemens, Krauss-Maffei, MAN, BMW und Konsorten versammelt ist, unter ihre Knute zu bekommen. Sie tut das, was sie ab 1949 tat, den Zufluchtsort der geballten deutschen Kriegsindustrie zu sichern. Die vor der Anti-Hitler-Koalition und vor allem vor den Arbeitern der Roten Armee reiss aus nahm, um ihre Kriegsbeute, ihre prallgefüllten Kriegskassen aus dem Mord an 6o Millionen, in der Stadt München, in Sicherheit zu bringen, um mit der Hilfe der bayrischen Reaktion, den Nachfolge-Staat des Hitler-Faschismus, die BRD erneut aufzurüsten und kriegsfähig zu machen. Es ist dieselbe Reaktion, die heute München erneut bedroht. Und wo München bedroht wird, ist die Arbeiterklasse und ihre Arbeiterbewegung - nicht alleine in München - in der ganzen Annexions-Republik, bedroht und unter dem Feuer der Reaktion.

Es ist mehr als dilettantisch und grobschlächtig, wie die bayrische Staatsgewalt, mit dem Mittel der Gewalt der Polizei, wie der ihr offensichtlich unterworfenen Gerichtsmaschinerie, gegen die „ Internationale Anti-Kriegs-Veranstaltung - Klassenkampf statt Weltkrieg“ am 29. September im ehemaligen Führerbau und dem jetzigen Domizil der Musikhochschule in den Mauern der Stadt München vorgeht, es ist die Aufhebung jeglicher Rechtsstaatlichkeit, es ist der Versuch, das demokratisch bürgerliche Recht zu schleifen und an seiner statt die Rechtswillkür zu installieren, die schon einmal eine Republik (Weimar) vernichtete, auf dessen Trümmern der faschistische Willkürstaat auf deutschem Boden entstand und seine Rübe erhob.

Eine Internationale Anti-Kriegs-Veranstaltung, gestaltet mit dem Mittel der Kunst, die der Arbeiterbewegung verpflichtet ist, macht aus staatlichen Organen ein Tollhaus.

Der Musik-Hochschul-Kanzler erhält von der bayrischen Reaktion, vom CSU-dominierten bayrischen Staat eine Schützenhilfe, die seinen persönlichen Widerwillen, dass Kunst eben nur dann Kunst ist, wenn sie parteiisch ist, um ein vielfaches übertrifft. Diese staatliche Schützenhilfe, die ihm da angedient wird, müsste ihn wirklich in seinen Grundfesten erschüttern und erschauern, was seine Vertragsaufkündigung gegenüber der „Internationalen Anti-Kriegs-Veranstaltung“ ausgelöst und angerichtet hat.

Dem bayrischen Staat ist nichts heilig, verwandelt er doch eine Stätte der Musik und des Theaters zu einem Hort des Kampfes, und verhält sich wie eine x-beliebige reaktionäre Schlagende Verbindung auf ihrem Kampfboden:

- Wenn er behauptet, die Fotomontagen von Hitlers - Friedenstaube und Merkels - Friedenstaube seien verboten. Sie sind nicht in der BRD und auch nicht in Bayern verboten, sondern nur in der Stadt München und dies auch nur, solange das zuständige Gericht in München nicht urteilt, weil es nicht tagt - was es längst getan haben müsste, in einem Eil –Verfahren.

- Wenn er laufende Gerichtsverfahren und Entscheidungen nicht abwartet und somit als Null und Nichtig erklärt. Indem er trotz besserem Wissen vor Gericht erklärt, dass der Hochschulsaal keinem zu Verfügung steht, der die weltberühmte Fotomontage von John Heartfield von 1935 „ Hitlers Friedenstaube“ und „Merkels Friedstaube“ nicht dem Kriegstreiber opfert.

- Wenn sich der bayrische Staat - der sich vom „Landesamt für Finanzen“ – vertreten lässt, das mit der dümmlichsten und chauvinistischen Klamotte aufwartet - Kommunisten und Faschisten seien ein und das selbe, bzw. man könne sie verwechseln. Man unterstellt J. Heartfield, weil er ein Hakenkreuz auf seine Fotomontage platzierte oder der Antikriegsaktion, weil in ihr Kommunisten aus drei Ländern vertreten seien, dass sie eine Veranstaltung durchführen gegen sich selbst. Oder man könnte auch sagen, die Sorge der bayrischen Obrigkeit besteht darin, dass die Kommunisten eine Veranstaltung gegen sich selbst durchführen. Den Dank für solch eine geartete Fürsorge werden wir ihnen heimzahlen.
Für wie dumm hält sich eigentlich der bayrische Staat selbst?! Offensichtlich für so dumm, dass er die Dreistigkeit vor Gericht aufbringt, wie einer aus einer Schlagenden Verbindung aus den Horden der akademischen Reaktion aufzutreten, um der Aktionseinheit „Klassenkampf statt Weltkrieg“ ihre Veranstaltung vor und durch ein bayrisches Gericht (immer noch Erste Instanz) zu unterbinden.

- Wenn die Musikhochschule – ohne Not und mit oder ohne bayerischer Gerichtsunterstützung, vor dem „Saal-Prozess“ ihre Türen verrammelt und ihren Hochschulauftrag einstellt, indem sie durch einen Aushang alle Wissen lässt, die es Wissen wollen:
„Aufgrund eines Beschlusses bleibt der Hochschulstandort Arcisstr. geschlossen am Freitag, den 28.09. ab 18 Uhr, Samstag, 29.9 ganztätig, Sonntag, 30.09. ganztägig(....) Der Kanzler der Hochschule“

- Wenn die bayrischen Amtsgerichte die Strippen ziehen, indem sie das Verfahren verschleppen, sich einmal zuständig, dann wieder nicht zuständig fühlen, oder die Akten unauffindbar bei Gericht sind, oder als verschollen gelten, ganz so, als gebe es einen bösen, dunklen Gerichtsgeist, der im Amtsgericht München sein Unwesen treibt, der die Gerichte an der Gurgel gepackt hat, dass sie weder Verfahren eröffnen noch urteilen. Die Staatswillkür, der Ungeist jubiliert, denn ohne Urteil ist jeder Tag ein Tag des Verbots und ein Tag des Vertragsbruchs für den Kanzler. Es lebe der Glaube des Bürgertums an die Unabhängigkeit seiner Gerichte! Man kann nicht verlangen, dass wir ihn aufbringen, da er nicht unsere Welt ist, sondern es ist der böse Geist, der Volksbetrg über die Klassenjustiz.

Die Kunst des Klassenkampfs des Proletariats kennt viele Facetten, aber mit solchen musste nicht unbedingt gerechnet werden. Die Proletarische Kunst ist Teil des proletarischen Kampfes um eine Zukunft der Menschheit, und sie wird nicht in fernen Tagen siegen, sondern die Aktionseinheit wird alles daransetzten, das Scharmützel mit den Befürworten eines weiteren deutschen Kriegs in einen Sieg zu verwandeln, der beiträgt, die Menschheit vor Ausbeutung und Unterdrückung zu befreien. Dazu gehört, die Rote Fahne wird durch die Internationale Aktionseinheit am 29. September 2012 wehen, denn sie führt fort und steht in der Tradition, was die bayrische „Räte-Bewegung“ begann.

Mit
solidarischen
revolutionären
Grüssen
Helge Sommerrock
Aktionsbüro „Himmlische Vier“

Anbei aus unserer Arbeit:
Die zwei jüngsten Presseerklärungen:
1. „Jetzt ist die Katze aus dem Sack“
2. „Zum Jahrestag des Münchner Abkommen .....“

18.9.2012: Es ist fünf nach zwölf
Hitlers Friedenstaube

John Heartfield / 1935

Hitlers Friedenstaube auf dem weltberühmten Plakat John Heartfields ist ein Habicht.

Der gelernte Kaufmann und Bankrotteur Theodor Habicht trat 1926 in die NSDAP ein und saß im evangelischen Landeskirchentag Nassau. 1931 ging er mit seinem Nazi-Blatt „Rheinwacht“ bankrott (auch am Ende war der Rhein) und haute nach Österreich ab, um sich vor der Verantwortung des Bankrotteurs in seinem Vaterlande zu drücken. Im Süden hatte die Bewegung Großes mit ihm vor. Er organisierte in Österreich den Aufbau der NSDAP und wird deren Landesinspekteur. Im Februar 1934 war an der Niederschlagung des Arbeiteraufstands in Wien beteiligt. Danach plante er mit anderen deutschen Faschisten die Ermordung des Österreichischen Reichskanzlers Dollfuss. Der Mord gelang, allerdings schlug der Putsch zur deutschen Machtergreifung in Österreich fehl und HITLERS FRIEDENSTAUBE fiel in Ungnade. Ein Jahr danach erschien folgende Zeitungsmeldung, die auch auf einem Plakat John Heartfields zu sehen ist:

Montag, den 21. Januar 1935
Habicht weder tätig
Wien: Das „Neue Wiener Tagblatt“ meldet, daß Habicht
nach München zurückgekehrt ist und neuerlich die Funktion
des „Landesinspekteurs der österreichischen Nationalsozialisten“
übernommen hat.


Habicht bereitete die friedliche Annexion Österreichs vor, wie auch die moderne Frau mit dem gehobenen Arm auf dem spiegelverkehrten Habicht mit der Unterzeile MERKELS FRIEDENSTAUBE in späterer Zeit.

Zur Zeit der Montage des weltberühmten Plakats HITLERS FRIEDENSTAUBE lebte der große, revolutionäre Künstler in Prag – dort hin musste Heartfield ins Exil fliehen, verfolgt vom deutschen Staat. 1938, nach der friedlichen Okkupation von Teilen der souveränen Tschechoslowakei infolge des Münchner Diktats entzog sich Heartfield erneut dem Zugriff des nun noch größer gewordenen deutschen Staates, auf dem Luftweg nach England.

Vierundsiebzig Jahre später montiert Helge Sommerrock in der Hauptstadt der Bewegung HITLERS FRIEDENSTAUBE mit MERKELS FRIEDENSTAUBE auf die Flugschrift der internationalen Aktionseinheit „Klassenkampf statt Weltkrieg“. In jener Stadt, in der Habicht 1935 neue Instruktionen für die „Wiedervereinigung“ mit Österreich erhielt. Vielleicht in jenem Führerbau, dessen nunmehrige Betreiber den Tschechen zum Jahrestag des Münchner Diktats erneut den Zutritt verwehren – im September des Jahres 2012. Und nicht nur den Tschechen, auch den im Septemeber 1939 überfallenen Polen, den im Oktober 1990 annektierten DDRlern und allen anderen Gegner des deutschen Kriegs. Und in der auch heute kein Platz für revolutionäre Künstler wie Heartfield mehr ist unter Kulturbarbaren des in Blut und Dreck und verrauchter Asche übergehenden Deutschland. In dem die Geier der Klassenjustiz nach MERKELS FRIEDENSTAUBE ihre Krallen ausstrecken und erneut entscheiden wollen, was Kunst zu sein hat. Ob entartet oder nicht.

Die Welt befreien von Barbarei und Krieg kann nur das siegreiche, herrschende Proletariat. WIEDER!

ES IST NOCH NICHT ZU SPÄT

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Der Kreuzzug des Amtsgerichts München gegen John Heartfield

Seit Tagen versucht die Staatsanwaltschaft München, einen Gerichtsbeschluß zu erwirken, um die Einziehung der Flugschrift für die internationale Antikriegsveranstaltung am Jahrestag des Münchner Diktats mit der Fotomontage der zwei Habichte und insbesondere des Habichts von John Heartfield mit dem Hakenkreuz zu ermöglichen.
Das unhaltbare „Argument“ der Staatsanwaltschaft: Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen“ (§86a StGB).
Gegen diese Willkür gegen die bürgerliche Demokratie und die Kunstfreiheit sind wir unsererseits am 15.9. vor Gericht gegangen. Das Amtsgericht (eine Richterin) hat getagt und einen Beschluß erlassen. (ER VIIIGs 1603/12) Es bestätigt die polizeiliche Beschlagnahmung der Flugschrift. Dieses Gerichtsurteil ist zum einen die Aufhebung nicht unwichtiger großer Entscheidungen bürgerlicher Gerichte. Das Amtsgericht in seinem Eilverfahren verletzt selbst den §86a StGB, denn der Bundesgerichtshof, der dazu ein Urteil gefällt hat, schreibt selbst: „Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des §86a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfaßt.“ (BGH-Urteil vom 15.3.2007 – 3 StR 486/06 LG Stuttgart) Das Amtsgericht München verletzt aufs Gröbste dieses Urteil des Bundesgerichtshofs, wenn es in seinem Beschluß schreibt: „Ein Symbol der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, dessen Verwendung unabhängig von der Absicht und Zielsetzung des Verwenders ist strafbar nach 86a.“ Weiter ist es schon erstaunlich, wenn im Urteil eines Gerichts folgendes steht: „Zwar ergibt sich aus dem Kontext, daß das Flugblatt für eine Antikriegsveranstaltung werben soll. Auf Anhieb erkennbar ist die Ablehnung der nationalsozialistischen Ideologie für den Betrachter jedoch nicht.“ Entweder leben wir in einer Gesellschaft des Analphabetismus von 99% und in einer Gesellschaft, wo die Blindheit überwiegen muß Oder aber das Gericht ist auf dem rechten Auge blind.
Eine weitere Begründung, daß in München die Flugschrift mit der Fotomontage von John Heartfield untersagt ist, ist, daß diese Fotomontage nicht von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Heartfield, einer der großen Künstler, die unter dem Faschismus verfolgt wurden, und der von den Faschisten seine Fotomontagen als „entartet“ unter die „Entartete Kunst“ eingereiht sah, soll die Kunstfreiheit auch der Bundesrepublik nicht bekommen. Vor 75 Jahren schrieb John Heartfield anläßlich der Naziausstellung „entarteter Kunst“ in München aus seinem Exil aus Prag: „Die Nazis haben die Wahrheit, das freie Denken, die Entwicklung und das Leben vieler Deutschen kastriert, und nun sind als nächste Opfer die Maler und Bildhauer dazu ausersehen.“ (1937, Brief an die Künstler, die in der Ausstellung der Faschisten „Entartete Kunst“ an den Pranger gestellt wurden). Was damals nicht erlaubt war, wird auch für heute – geht es nach dem Amtsgericht München – nicht erlaubt sein.
In diesem Tenor geht der Beschluß weiter, wenn darüber hinaus steht: „Allein der Umstand, daß es sich hierbei um das Werk eines Künstlers handelt, stellt das Flugblatt nicht schon unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit.“ Begründung des Gerichts: Der Beschuldigte (also der Verteiler einer Flugschrift) sei nicht der Schöpfer des Kunstwerkes. Noch nehme die Flugschrift in irgendeiner Weise Bezug zum Werk des Künstlers. Die Richterin hat einen verengten Kunstbegriff, wie er einmalig ist. Denn der Beschuldigte ist jeder, der die Flugschrift vertreibt, und jeder von denen also soll der Schöpfer eines Kunstwerkes sein. Anders gesagt: eine Mona Lisa ist erstens kein Kunstwerk, weil Leonardo da Vinci tot ist, und zweitens: Wenn Mona Lisa verbreitet wird in einer Flugschrift, ohne Leonardo da Vinci zu nennen, ist eben die Mona Lisa nicht Mona Lisa. Denn ohne die Erwähnung eines Künstlers verliert der Künstler sein Werk.
Das weitere im Urteil ist das leider Übliche: nämlich der Angriff auf die Kunstfreiheit, wenn weiter im Beschluß behauptet wird: „Auch wird mit dem Flugblatt und der Abbildung des Vogels kein Kunstwerk beworben, sondern eine politische Veranstaltung.“ Die Kunstfreiheit besagt eben gerade, daß die Kunstfreiheit eine politische Veranstaltung bewerben kann. Sonst ist sie eben keine Kunstfreiheit.
Kulturbarbarei und dann vor allem, wenn sie durch staatliche und gerichtliche Organe erfolgt, zeigt, wie bedroht das deutsche Volk ist. Denn John Heartfield hat völlig recht. Wo die Kunstfreiheit aufgehoben wird, ist das Volk, in dem die Kunstfreiheit aufgehoben und verboten wird, in höchster Gefahr. Da ist die Barbarei des Völkermords nicht weit durch dieses Land.
Also: Daß dies Teil des Antikriegskampfs um die internationale Antikriegsveranstaltung geworden ist, zeigt nur ihre ungeheure Dringlichkeit und ihre Notwendigkeit. Und sie zeigt all denjenigen, die den kommenden Krieg nicht fürchten, weil sie die Vorbereitung dieses Krieges in Friedenszeiten nicht wahrnehmen wollen, daß Vorkriegszeiten ihr Leben längst verändern in der Frage der Freiheit der Meinung, in der Frage der Freiheit der Kunst etc. Und daß die Herrschenden auf dem Wege sind, das Volk unfrei zu machen.

Aktionsbüro „Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER“
16.9.2012

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An die demokratischen Kulturschaffenden

„Wahrhaft groß sein, heißt,
Nicht ohne großen Gegenstand sich regen;
Doch einen Strohhalm selber groß verfechten,
Wenn Ehre auf dem Spiel.“
(Shakespeare, Hamlet, IV. Akt, 4. Szene)



Sehr geehrte(r) ....
Wenn ein Kanzler einer bundesdeutschen Hochschule für Musik und Theater gegen den kommenden Krieg gerichtete Kunst nicht zulassen will, weil sie ihm zu politisch und von den falschen Leuten (nämlich Organisationen der Arbeiter- und Jugendbewegung) ausgeübt erscheint,
wenn eine Münchner Staatsanwaltschaft und eine Münchner Polizei tagelang rechtswidrig gegen eine antifaschistische und antimilitaristische Montage auf einem Flugblatt vorgeht, die ein Werk des großen Künstlers und Verfolgten des Naziregimes John Heartfield zum Kampf gegen drohende Kriege nutzt, also: John Heartfield nach den Nazis 1933 erneut auf den Scheiterhaufen werfen will,
wenn ein Münchner Amtsgericht, dessen Rechtshorizont offensichtlich nicht weiter reicht als bis zu den Preß- und Zensurparagraphen des preußischen Landrechts des 19. Jahrhunderts genau dieses Vorgehen nach Tagen für rechtens erklärt unter Mißachtung der wichtigsten Urteile zur Freiheit der Kunst und unter Heranziehung von hanebüchenen „Argumenten“ wie folgenden: daß ein Kunstwerk erst ein Kunstwerk ist, wenn der Vertreiber es selbst hergestellt hat, wenn überall der Verfasser des Kunstwerks genannt wird (wie eine ständige Einblendung im Radio „Sie hören gerade ein Stück von Wolfgang Amadeus Mozart“), und daß die Herstellung durch einen weltbekannten Künstler keineswegs dazu ausreicht, daß Kunst Kunst ist (Urteil des Amtsgerichts München vom 16.9.2012, ER VIIIGs 1603/12)
wenn solches im „Rechtsstaat“ möglich ist, steht Großes auf dem Spiel. Nichts weniger nämlich als die Freiheit der Kunst. Nichts weniger als die Freiheit, mit künstlerischen Mitteln vor Krieg und Faschismus zu warnen und dagegen zu mobilisieren.
Wenn der ehemalige „Führerbau“ erneut den Kriegsgegnern unter anderem eines Landes, der Tschechischen Republik, versperrt werden soll, nachdem in diesem Haus am 29. September 1938 die Tschechoslowakei den Faschisten zum Fraß vorgeworfen worden war, ohne daß ihr Vertreter auch nur ein einziges Wort sagen durfte,
dann steht Großes auf dem Spiel. Das nämlich, was der Kommunistische Jugendverband der Tschechischen Republik in seinem Protest gegen das Vorgehen der Münchner Hochschule für Musik und Theater anprangert: daß ein solches Vorgehen „die Aufarbeitung des schrecklichen Erbes des deutschen Naziregimes durch die Autoritäten und die Bildungsinstitutionen der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt.“ Und das sagen uns allen Jugendliche eines Landes, dessen Okkupation durch die Faschisten und ihren Terror die Kriegsgegner unseres Landes 1938 nicht zu verhindern wußten!
Jetzt muß man sich regen. Die Größe ist verlangt, Musikhochschulkanzlern, Polizeipräsidien und Gerichten gebührend zu antworten und Grenzen zu setzen.
Und den Strohhalm selber groß zu verfechten, wenn die Ehre der eigenen Existenz auf dem Spiel steht. Setzt sich diese Willkür gegenüber der Ausübung von Kunst durch, setzt sich diese Auffassung dazu durch, was Kunst in diesem Land noch darf, setzt sich die Willkür im polizeilichen Handeln durch, dann sind wir nicht mehr weit von jenen Zuständen, die einen Heartfield nach Prag und einen Brecht nach Svenborg trieben. Dann steht ein jeder Kulturschaffende, der sich nicht für die Kriegsvorbereitung und den reaktionären Staatsumbau einspannen lassen will, vor dem existentiellen Nichts oder - dem Exil. Es irrt wer glaubt, er komme ohne Bruch des Rückgrats davon. „Die Nazis haben die Wahrheit, das freie Denken, die Entwicklung und das Leben vieler Deutschen kastriert, und nun sind als nächste Opfer die Maler und Bildhauer dazu ausersehen.“ (John Heartfield 1937, Brief an die Künstler, die in der Ausstellung der Faschisten „Entartete Kunst“ an den Pranger gestellt wurden)
Wir bitten Sie: Erklären Sie sich solidarisch mit sich selbst und den Veranstaltern der internationalen Antikriegs-Veranstaltung „Am Anfang war der Rhein – Klassenkampf statt Weltkrieg“. Schicken Sie Solidaritätserklärungen und Protestschreiben an das Aktionsbüro „Das Begräbnis oder DIE HIMMLISCHEN VIER“, das zusammen mit der „Stiftung für die unliterarische Verwendung der Literatur (Hiobs Vermächtnis)“ die Veranstaltung am Jahrestag des Münchner Abkommens organisiert.
Eine kurze Zusammenstellung der Fakten legen wir Ihnen bei.

Mit freundlichem Gruß

i.A. des Aktionsbüros

Stefan Eggerdinger

Vertrag ist Vertrag

Stiftung für die unliterarische Verwendung der Literatur

(Hiobs Vermächtnis)

Zur Auseinandersetzung mit der Hochschule für Musik und Theater

Vertrag ist Vertrag

Vertrag ist Vertrag. Läßt Shakespeare den Shylock sagen. Den Juden dem Nicht-Juden. Auch wir bestehen auf dem Vertrag, den Henrich Rosenfeld in unserem Namen mit der Hochschule für Musik und Theater für eine Anti-Kriegs-Veranstaltung am Jahrestag des „Münchner Abkommens“ von 1938, den 29. September, geschlossen hat. Weil dieses Abkommen nirgendwo anders abgeschlossen wurde als in dem „Führerbau“, der heute die Hochschule für Musik und Theater ist. Weil mit dem „Münchner Abkommen“, durch das Deutschland einen Teil der Tschechoslowakei bekam, den Weg in den Weltkrieg eingeschlagen wurde. Jetzt hat der Kanzler dieser Hochschule, Herr Dr. Alexander Krause, diesen Vertrag „angefochten“. Weil wir zu politisch seien. Es darf gefragt werden, was für Vorstellungen von Kunst der Herr Kanzler hat. Eine, die nur ein bißchen politisch sein darf? Damit stünde er sogar außerhalb des Grundgesetzes der BRD. Erst recht all dessen, was an großer politischer Kunst hervorgebracht wurde, von Brecht und Eisler angefangen. Er muß also den Vertrag einhalten. Eine andere respektable Möglichkeit gibt es nicht!

Dr. Thomas Schmitz-Bender
(Erster Vorsitzender)

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